Allgemeine Geschäftsbedingungen / DJ Fabs Veranstaltungstechnik
§ 1 Allgemeines
1.1.
Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit der Firma DJ Fabs Veranstaltungstechnik, Inhaber Fabian Kümmet, An der Linde 17 a in 97274 Leinach (der
Vermieter) verbindlich.
Davon abweichende Bedingungen des Kunden/Mieters haben keine Gültigkeit.
Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum der Firma DJ Fabs Veranstaltungstechnik.
1.2.
Die folgenden allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil sowohl aller Mietverträge als auch Mietangebote der Firma DJ Fabs Veranstaltungstechnik und finden in ihrer jeweils gültigen Form ebenso für
alle künftigen Verträge mit dem Vermieter Anwendung. Der Vertragspartner des Vermieters (Auftragnehmer) wird im Folgenden "Kunde/Mieter" genannt.
1.3.
Von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Mieters werden ausdrücklich widersprochen.
1.4.
Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch eine Unterzeichnung eines verbindlichen, durch den
Kunden/Mieter nicht veränderten Angebotes und rechtzeitigem Eintreffen beim Vermieter (innerhalb der Gültigkeitsfrist) zustande.
Ein Vertrag kommt ebenfalls durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes durch den Vermieter bzw. Beginn der Serviceleistungen zustande.
1.5.
Angebote, Konzeptionen, Materialaufstellungen, technische Skizzen, Pläne und andere erarbeitete Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte wird nur mit schriftlichem
Einverständnis des Vermieters der Firma DJ Fabs Veranstaltungstechnik gestattet.
§ 2 Mietgegenstand / Leistungen
2.1.
Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen zur Miete oder zum Verkauf/Verbrauch und/oder Beauftragungen für Arbeiten als
Techniker und/oder andere Serviceleistungen.
2.2.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.
§ 3 Mietzeit & Zahlung
Die Mietzeit beginnt bei Abholung durch den Kunden/Mieter bzw. Auslieferung durch uns und endet bei Rückgabe durch den Kunden/Mieter bzw.
Abholung der Firma DJ Fabs Veranstaltungstechnik.
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Leihgegenstände zu erfolgen, soweit gegen Rechnung geliefert wird, ist diese innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Ab Fälligkeitsdatum schuldet der Kunde/Mieter Verzugszinsen, sowie alle weiteren mit der Zahlungseintreibung verbundenen Kosten.
§ 4 Stornierung und Kündigung
4.1.
Der Kunde/Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung).
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4.2.
Es wird im Falle der Stornierung innerhalb zwei Tage vor Mietbeginn die Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich dieser jedoch wie
folgt:
bis 30 Tage vor Mietbeginn 20% der Gesamtvergütung
bis 14 Tage vor Mietbeginn 30% der Gesamtvergütung
bis 7 Tage vor Mietbeginn 40% der Gesamtvergütung
bis 2 Tage vor Mietbeginn 50% der Gesamtvergütung
4.3.
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter maßgeblich.
4.4.
Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden/Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn der Kunde/Mieter die
Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Kunde/Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter
unmöglich macht.
§ 5 Gefahrenübergang und Haftung
5.1.
Die Gefahr geht mit der Übergabe des Mietgegenstandes auf den Kunden/Mieter über.
5.2
Vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und solange sich der Mietgegenstand im Besitz des Kunden/Mieters befindet, haftet der Kunde/Mieter für alle am und durch den Mietgegenstand entstehenden Schäden,
es sei denn, die Schäden sind auf Fehler der Firma DJ Fabs Veranstaltungstechnik zurückzuführen.
Der Kunde/Mieter haftet ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung/Bedienung des Mietgegenstandes zustande kommen.
Bei Diebstahl eines durch den Kunden/Mieter entliehenen Gegenstandes haftet der Kunde/Mieter und ist verpflichtet, die Firma DJ Fabs Veranstaltungstechnik sofort nach Kenntniserlangung des
Diebstahles zu benachrichtigen.
Es wird empfohlen, eine kurzfristige Versicherung gegen solche Fälle abzuschließen.
5.3.
Dem Kunden/Mieter obliegt es, den Mietgegenstand, sofern es sich um ein elektrisch betriebenes Gerät handelt, mit entsprechendem Strom zu versorgen.
Für eventuelle Stromausfälle oder Stromunterversorgung und Falschanschlüsse haftet die Firma DJ Fabs Veranstaltungstechnik nicht.
5.4.
Untervermietung oder Übergabe des Mietgegenstandes durch den Kunden/Mieter an Dritte ist ohne die schriftliche Genehmigung der Firma DJ Fabs Veranstaltungstechnik untersagt.
Der Kunde/Mieter haftet für sämtliche Schäden, die sich aus Verstößen gegen diese Auflagen ergeben.
5.5.
Für Ordnungsstrafen wie z.B. GEMA oder andere Behörden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der entliehenen Gegenstände erhoben werden, haftet die Firma DJ Fabs Veranstaltungstechnik nicht. Es wird
darauf hingewiesen, dass der Veranstalter/Kunde/Mieter für alle benötigten Genehmigungen wie GEMA, Ausschankgenehmigung, Sperrzeitverkürzung usw. Sorge zu tragen hat.
§ 6 Rückgabe der Mietsache
6.1.
Der Kunde/Mieter hat den Mietgegenstand in demselben Zustand zurückzugeben in dem er ihn erhalten hat. Weist der Gegenstand einen Defekt auf, hat der Kunde/Mieter die Kosten eines Ersatzgerätes zu
tragen.
6.2.
Für defekte Glühkörper bei Lampen, Scannern, Strahlern usw. die nachweislich durch Kurzschluss oder mutwillige Zerstörung hervorgerufen wurden, hat der Kunde/Mieter den Neupreis derselben zu
zahlen.
6.3.
Vor Rückgabe der Mietsache hat der Kunde/Mieter für die Reinigung derselben Sorge zu tragen. Für übermäßig verschmutzte Mietgegenstände ist die Firma DJ Fabs Veranstaltungstechnik berechtigt, eine
dem Aufwand angemessene Reinigungspauschale in Rechnung zu stellen.
§ 7 Mietzeitraum, Verzug
Beginn und Ende der Mietzeit richten sich nach den im Lieferschein vereinbarten Daten. Wurde dort nichts festgehalten, so hat die
Rückgabe spätestens 24 Stunden nach Aushändigung zu erfolgen. Kommt der Kunde/Mieter mit der Rückgabe in Verzug, hat er sämtliche daraus resultierenden Kosten zu tragen. Insbesondere hat der
Kunde/Mieter jeden angefangenen Zusatztag (über den Vereinbarten Rückgabetermin hinaus) mit einem Betrag in Höhe des täglichen Mietpreises zu vergüten.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Der Mietzins ist grundsätzlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, im Voraus und in bar zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug trägt der Kunde/Mieter alle daraus resultierenden Kosten und Zinsen.
§ 9 Sonstiges
Der Kunde/Mieter hat Angestellten der Firma DJ Fabs Veranstaltungstechnik jederzeit freien Zutritt zur Überprüfung der gemieteten Gegenstände am Einsatzort zu gewähren.
Es ist dem Kunden/Mieter und allen anderen Personen untersagt, die Mietgegenstände zu öffnen oder Reparaturen an ihnen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich von der Firma DJ Fabs Veranstaltungstechnik erlaubt wurde.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Würzburg. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen
Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand: Juni 2018